Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der ZTR Rossmanek GmbH
A) Allgemeine Bedingungen
§ 1 Allgemeines
- 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
- 3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
- 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns dreißig Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.
- 2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Wenn wir keine Auftragsbestätigung erstellen, gilt unsere Rechnung als Bestätigung.
- 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
§ 3 Preise
- 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
- 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- 3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgen kann, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigt die Preiserhöhung die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
- 1. Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
- 2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- 3. Die Vereinbarung von Lieferterminen und -fristen bedarf der Schriftform.
- 4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschl. etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
- 1. Die Gefahr geht mit der Übergabe oder wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist, auf den Besteller über.
- 2. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten. Sie wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 6 Haftung
- 1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- 2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Mischempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
- 3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 7 Verjährung
- 1. Ansprüche wegen eines Mangels gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.
- 2. Ansprüche, die nicht auf einem Mangel der Sache beruhen, verjähren in einem Jahr.
-
3. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre,
falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- 2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und sonstige Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.
§ 9 Zahlung
- 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skontoabzug oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig und zahlbar.
- 2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- 3. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir berechtigt, Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- 4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein
Schuldenbereinigungsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages
zurückzutreten - 5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend
zu machen. - 6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhaltene Daten über den Besteller in maschienenlesbarer Form zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt.
B) Besondere Bestimmungen gegenüber Unternehmen
Im Verhältnis zu Unternehmern gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewährleistung
Mängelansprüche betreffend der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 2 Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen bei beiderseitigen Handelsgeschäften voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge muss schriftlich erhoben werden.
§ 3 Haftung
Die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung, Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Ergänzend zu den Bestimmungen A) § 8 gilt:
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor.
b) Abweichend von A) § 8 gilt gegenüber Kaufleuten die Zurücknahme der Kaufsache nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, unabhängig des uns zustehenden Erfüllungsanspruches nach Verstreichen einer dem Besteller zur Erfüllung einer Verpflichtung gesetzten Frist, die Sache herauszuverlangen, wenn der Besteller seine Verpflichtung uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt und/oder in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände einwirkt. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände herauszugeben.
c) Erfolgte die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, dürfen die Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert werden. In diesem Fall tritt der Besteller uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab.
d) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände nimmt der Besteller für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an einer neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns entsprechend der vorgenannten Berechnung anteilmäßig Miteigentum überträgt und die Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die in Zif. 3 lit. c vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktorenwertes der Vorbehaltsgegenstände, die mit den anderen Waren weiter veräußert worden sind.
e) Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 5 Gefahrübergang
- 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
- 2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- 3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
- 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 2. Gerichtsstand ist Arnsberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Balve Erfüllungsort.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Stand 05/2016